Sturz mit dem Motorrad: Schadenersatz vom Land bei „ungriffiger“ Fahrbahn
Datum
18.02.2016
Art des Beitrags
Rechtstipp
Interessantes Urteil für Zweiradfahrer: Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat das Land NRW zur Zahlung von Schadenersatz an eine Motorradfahrerin verurteilt, weil diese auf einer Landstraße stürzte, deren Fahrbahn nicht ausreichend griffig war. Das Land NRW hätte mit Schildern vor der Gefahr warnen müssen (OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2015 - 11 U 166/14).
Land haftet, wenn die Fahrbahn nicht haftet!
Im entschiedenen Fall befuhr die Klägerin im Juli 2012 auf regennasser Fahrbahn mit ihrem Motorrad die Landstraße 967 bei Lemgo. Auf Grund der widrigen Straßenverhältnisse kam es zum Sturz, in dessen Folge am Motorrad ein Sachschaden in Höhe von rund 2.100 € entstand. Diese Summe forderte die Motorradfahrerin vom Land NRW, welches für die Straße zuständig war, zurück. Begründung: Der Straßenbelag war nicht ausreichend griffig – davor hätte das Land zumindest durch eine angemessene Beschilderung warnen müssen.
Diese Beschilderung fehlte aber. Der Fall landete schließlich vor Gericht und ging durch die Instanzen bis zum Oberlandesgericht Hamm. Die Richter dort sahen es als erwiesen an, dass die Fahrbahn bereits seit 2008 nicht mehr die vorgeschriebene Griffigkeit hatte und dies dem Land auch bekannt war. Das Gericht nahm eine Verletzung der so genannten „Verkehrssicherungspflicht“ des Landes an und sprach der Motorradfahrerin immerhin noch rund 1.600 € als Schadenersatz zu – für 25% des Schadens müsse die Klägerin allerdings auf Grund der allgemeinen Betriebsgefahr, die vom Führen eines Motorrades ausgehe, selbst aufkommen.
Nach Unfall ohne Gegner Fahrbahn überprüfen lassen
Das Urteil aus Hamm beschäftigte sich zwar mit einer Motorradfahrerin. Die Grundsätze lassen sich allerdings auch auf Fahrräder oder Autos anwenden. Wer dementsprechend stürzt oder aber von der Fahrbahn abkommt, sollte unter Zuhilfenahme eines Fachanwalts für Verkehrsrecht gerichtlich überprüfen lassen, ob die Fahrbahn die nötige Griffigkeit hatte und ob vor der Gefahr angemessen gewarnt wurde. Ist dies nicht der Fall, so zeigt die neuerliche Entscheidung, dass gute Chancen bestehen, zumindest einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen.