Telekom muss extrem hohe Rechnungen erstatten

Datum

24.07.2016

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Regelmäßig kommt es vor, dass durch eine falsche Einstellung von Internetbrowsern auf Handys oder W-LAN-Routern die Geräte sich im Internet anmelden, ohne dass der Besitzer dies bemerkt. Wenn solche Fehler nicht rechtzeitig aufgedeckt werden, kann dies dazu führen, dass der Besitzer eine sehr hohe Telefon- bzw. Internetrechnung bekommt.

Der Fall des Landgerichts Bonn

So lag auch der Fall, den nunmehr das Landgericht Bonn entschieden hat (LG Bonn, Entscheidung vom 01.06.2010, AZ 7 O 470/09). In dem zugrundeliegenden Fall hatte eine Kundin der Telekom einen Router falsch eingestellt, sodass durch die permanente Internetanmeldung insgesamt eine Rechnung von rund 5.800,00 € entstanden ist. Diese Rechnung wurde von der Telekom dann auch ohne Rücksicht auf das Versehen in voller Höhe geltend gemacht. Dem erteilte das Landgericht Bonn jedoch eine Absage:

Der Telekom hätte das „ungewöhnliche Nutzungsverhalten“ der Kundin auffallen müssen. Die Telekom wäre sodann verpflichtet gewesen, sich an die Kundin zu wenden, um den Sachverhalt aufzuklären. Da die Telekom diese Erklärung nicht vorgenommen hat, sondern weiter Rechnungen gestellt und Beiträge abgebucht hat, hat sie sich einer Pflichtverletzung schuldig gemacht, sodass 5.300,00 € von den rund 5.800,00 € zurückzuerstatten waren.

Fazit:

Die Entscheidung ist natürlich kein Freifahrschein zum sorglosen Umgang mit dem Internet. Damit tatsächlich ein Rückerstattungsanspruch besteht, ist es erforderlich, dass tatsächlich eine so auffällig hohe Rechnung im Raume steht, dass dies dem jeweiligen Betreiber auffallen musste. Gleichzeitig muss natürlich auch ein Versehen auf Seiten des Verbrauchers vorliegen, das dazu geführt hat, dass kostenpflichtige Leistungen unbeabsichtigt in Anspruch genommen worden sind. Zudem ist zu berücksichtigen, dass dem Verbraucher wegen seines nachlässigen Verhaltens regelmäßig ein Mitverschulden trifft, sodass nur ein Teil der Rechnung erstattet werden kann.
 
Gleichwohl ist es bei extrem hohen Telefon- oder Internetrechnungen immer sinnvoll, den Sachverhalt anwaltlich prüfen zu lassen, um ggf. hiergegen vorgehen zu können.

Unsere Website verwendet Cookies und Services von Dittanbietern, um die Website und deren Inhalte zu verbessern und unseren Nutzern den bestmöglichen Service bieten zu können. Indem Sie auf 'Akzeptieren' klicken, willigen Sie in die Verwendung von Cookies und des Webanalysetools Google Analytics ein. Ihre Einwilligung ist freiwillig und Sie können diese jederzeit widerrufen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kontakt