Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Verkehrsunfälle in Wuppertal
Verkehrsrecht beschreibt alle Rechtsnormen, die in Verbindung mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern stehen. Es handelt sich also durchaus um ein sehr umfassendes und komplexes Rechtsgebiet. Das Verkehrsrecht setzt sich aus Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen. Neben öffentlich-rechtlichen Normen, die das Verwaltungshandeln bestimmten, stehen häufig auch privatrechtliche Regelungen im Mittelpunkt, etwa beim Autokauf und -verkauf oder beim Verkehrshaftungsrecht und der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Weiterhin kann man das Verkehrsrecht in verschiedene Sondergebiete einteilen, welche den genauen Verkehr mit besonderen Verkehrsmitteln beschreiben. Beispielhaft hierfür sind das Schienenverkehrsrecht und das Luftfahrtrecht.
Regelmäßig wichtigster Dreh- und Angelpunkt im Verkehrsrecht ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Rechtsverordnung regelt, wie man sich als Teilnehmer im Straßenverkehr zu verhalten hat. Teilnehmer ist dabei jede Person auf öffentlichen Straßen und Wegen. Verkehrsrechtliche Probleme erfassen daher neben Autofahrern regelmäßig auch Radfahrer und Fußgänger. Wir geben einen kompakten Überblick über die wichtigsten Themen und Problemschwerpunkte rund um das Verkehrsrecht und Verkehrsunfälle.
Im Schnitt nimmt ein Polizeibeamter in NRW alle 52 Sekunden einen Verkehrsunfall auf. In ganz Deutschland waren es im Jahr 2019 rund 2,7 Millionen, Tendenz steigend (Quelle: Innenministerium des Landes NRW). Das Auto als Fortbewegungsmittel ist in der heutigen Welt ein essentieller Bestandteil des Alltags geworden und nimmt auch weiterhin an Bedeutung zu. Sei es der Weg zur Arbeit, die Fahrt zu den Freunden oder auch der weite Weg in den Urlaub – der Personenkraftwagen, kurz PKW, ist bei Deutschen nach wie vor das beliebteste Verkehrsmittel. Damit einher geht allerdings die wachsende Unfallgefahr. Sollte es einmal dazu kommen, ist es wichtig, seine Rechte und Pflichten zu kennen. Nur selten ist der Unfallhergang eindeutig, sodass die Unfallbeteiligten in der Folge oft über den ausstehenden Schadensersatz streiten.
Seit mehreren Jahrzehnten betreuen die GKS Rechtsanwälte in Wuppertal, Radevormwald und Düsseldorf Mandaten im Verkehrs- und Verkehrsunfallrecht. Aus gutem Grund: Denn gerade bei verkehrsrechtlichen Problemen und der Regulierung von Schadensfällen nach einem Unfall ist eine qualifizierte und zielgerichtete juristische Unterstützung oft unverzichtbar. Unsere Rechtsanwältin für Verkehrsrecht Charleen Pfohl kann insbesondere bei der Regulierung von Unfallschäden auf eine breite Fallerfahrung zurückgreifen, die es ihr ermöglicht, Mandanten aus dem Bergischen Land und Umgebung in Unfallsituationen kompetent zu beraten.
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht klärt auf: Was Sie über Unfälle und die Schadensregulierung wissen sollten!
Im heutigen sehr dichten und teilweise hektischen Straßenverkehr kann es schnell zu einem Verkehrsunfall kommen. Dabei spielt die Geschwindigkeit nur bedingt eine Rolle, oftmals geschehen Unfälle auch bei geringem Tempo. Juristisch fällt oft schon die kleinste Berührung eines Fahrzeugs unter den gängigen Unfallbegriff. Im Fall aller Fälle ist es wichtig herauszufinden, ob man selbst ersatzpflichtig ist oder aber einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen den Unfallgegner hat. Die Haftungskonstellation ist bei vielen Unfällen allerdings bei weitem nicht so klar, wie sie oftmals beim ersten Hinsehen erscheint.
Nach einem Unfall: Grundsätzliches zur Schadensregulierung
Jeder Geschädigte verfügt nach einem Verkehrsunfall über verschiedene juristische Optionen, die stets voll ausgeschöpft und im Zweifel von einem entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Verkehrsrecht durchgesetzt werden sollten.
Bei der Schadensregulierung kann grob unterschieden werden zwischen der tatsächlichen Schadenbeseitigung, also der Reparatur des Fahrzeuges und der sogenannten fiktiven Abrechnung. Im Fall der fiktiven Abrechnung werden die Schadenersatzansprüche auf der Grundlage eines Gutachtens bzw. eines Kostenvoranschlages geltend gemacht. Der geschädigte Autofahrer hat dann die freie Wahl, ob er den Schaden (zum Teil) selbst repariert oder eine Werkstatt beauftragt. Er kann dennoch die von dem Sachverständigen festgestellten Reparaturkosten (ohne die Umsatzsteuer) von der gegnerischen Versicherung verlangen.
Fallerfahrung offenbart Tricks der Versicherungen bei der fiktiven Abrechnung
Bei der sogenannten fiktiven Abrechnung hat der Versicherer nach der Rechtsprechung diverse Möglichkeiten, den Schadenersatzanspruch einzuschränken. Gerne verwendet wird der Einwand, dass es Werkstätten gäbe, die die Reparaturarbeiten zu einem günstigeren Preis genauso ordnungsgemäß durchgeführt hätten als die im Gutachten berücksichtigte markengebundene Fachwerkstatt. Ob ein geschädigter Kraftfahrer sich auf eine solche Einschränkung seiner Ansprüche einlassen muss, kann ein im Verkehrsrecht versierter Anwalt prüfen und ggf. der Versicherung aufzeigen, dass eine solche Kürzung der Ansprüche im vorliegenden Fall rechtlich nicht haltbar ist.
Reparatur des Unfallwagens: Werkstattwahl und zusätzliche Kosten
Die Werkstatt, in welcher der Unfallwagen repariert werden soll, kann der Geschädigte sich frei aussuchen. Die gegnerische Versicherung darf hier keine Auflagen erteilen. Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung ist im Übrigen grundsätzlich zur Zahlung der gesamten Reparaturkosten verpflichtet, sofern sich der Geschädigte kein Mitverschulden anrechnen lassen muss. Übernommen werden neben den eigentlichen Reparaturkosten auch weitere Kosten, wie z.B. die des Sachverständigen, in geringem Umfang pauschale Unfallnebenkosten, aber auch Abschleppkosten.
Auch im Falle eines Totalschadens darf man sein Fahrzeug reparieren lassen, sofern die Kosten nicht 30% über dem Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall liegen. Darüber hinaus hat der Geschädigte einen Anspruch auf die Zur-Verfügung-Stellung eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur oder kann alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
Unfallbeteiligte gegen Versicherungen: Wenn sich Versicherungskonzerne weigern, Ihren Verpflichtungen nachzukommen
Immer wieder erleben wir als im Verkehrsrecht erfahrene Rechtsanwaltskanzlei, dass Versicherungen ihren rechtlichen Pflichten im Hinblick auf die Schadensregulierung nicht oder nur unzureichend nachkommen. Mit teils einfallsreichen Begründungen und unzulässigen Verweisen auf die Versicherungsbedingungen versuchen Versicherer regelmäßig, die Übernahme des Schadens abzulehnen. Das verwundert nicht, denn häufig geht es bei Verkehrsunfällen um enorme Schadenssummen. Umso wichtiger ist es, sich bei der Abwicklung der Schadensregulierung mit der Versicherung nicht einschüchtern zu lassen und einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der zielstrebigen Durchsetzung der entsprechenden Ansprüche zu beauftragen.
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragen: Wer übernimmt die Rechtsanwaltsgebühren?
Für den Geschädigten übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in aller Regel sämtliche Rechtsanwaltskosten, die im Laufe der Unfallabwicklung und Schadensregulierung anfallen. Für entstehende Kosten auf der Seite des Unfallverursachers kommt regelmäßig die Haftpflicht- oder auch eine etwaige Rechtsschutzversicherung auf.
Häufigste Ursache: Unfälle wegen Missachtung der Vorfahrt
Laut Auswertungen des Statistischen Bundesamtes ist die Missachtung der Vorfahrt oder des Vorranges die häufigste Unfallursache im Straßenverkehr. Gemeint sind Fälle, in denen an einer Kreuzung oder Einmündung ein Fahrzeug dem anderen Verkehrsteilnehmer das geregelte Vorrecht (durch Verkehrszeichen oder allgemeine Vorfahrtsregelung) nicht gewährt. Für den Vorfahrtsberechtigten geht die Sache dann häufig gut aus, denn es gilt ein sog. Anscheinsbeweis, welcher ohne Beweismittel von dem Verschulden des Wartepflichtigen ausgeht. In der Regel kann der Vorfahrtsberechtigte seine Ansprüche in voller Höhe geltend machen. Allerdings kann der Wartepflichtige den Anscheinsbeweis auch widerlegen. Die Alleinhaftung des Vorfahrtsverletzers wird nämlich dann eingeschränkt, wenn der Berechtigte sich ein Mitverschulden anrechnen lassen muss. Dies ist der Fall, wenn er beispielsweise zu schnell gefahren ist oder nicht auf die Vorfahrtsverletzung reagiert hat, obwohl die Möglichkeit bestand.
Die verkehrsrechtliche Haftungsfrage: Was gilt bei einem Auffahrunfall?
Auch hier gilt der (widerlegbare) Anscheinsbeweis. Ein typischer Merksatz lautet: „Wenn’s hinten knallt, gibt’s vorne Geld“. Die Haftung kann hier ebenfalls quotiert, also angepasst werden, wenn dem Auffahrenden zum Beispiel durch zu enges Einscheren auf einer mehrspurigen Fahrbahn der eingehaltene Sicherheitsabstand verkürzt wurde oder der Vordermann ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung einleitete.
Problematisch sind weiterhin Serienkollisionen, bei denen mehrere Fahrzeuge hintereinander auffahren. Hier gilt der Anscheinsbeweis nur für den zuletzt Auffahrenden. Indes kann es in solchen Fällen schwierig sein herauszufinden, wer tatsächlich auf den Vordermann aufgefahren ist und wer nur auf den Vordermann geschoben wurde. Kommt es wegen der Missachtung des Mindestabstands zu dem Vorausfahrenden zu einem Auffahrunfall, so kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zwischen 35€ und 400€ geahndet werden. Auch hinsichtlich dieses Bußgeldes kann ein fachkundiger Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hilfreich sein, indem der entsprechende Bescheid detailliert auf seine Rechtmäßigkeit überprüft wird.
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Schmerzensgeld bei Unfällen mit Personenschäden geltend machen
Leider kommt es auch immer wieder vor, dass Fahrzeuginsassen oder aber Fußgänger bei Unfällen im Straßenverkehr durch einen Kraftfahrer verletzt werden. Auch wenn die Heilbehandlungskosten in den meisten Fällen von Krankenversicherungen bzw. Krankenkassen übernommen werden, so stehen einem verletzten Verkehrsteilnehmer darüber hinaus noch weitere Ansprüche zu. Hier sei insbesondere auf die Ansprüche auf Schmerzensgeld, Lohneinbußen oder auch Ansprüche aus dem sogenannten Haushaltsführungsschaden hingewiesen. Letzterer kann dann anfallen, soweit ein Verletzter seinen Haushalt aufgrund der Unfallverletzungen nicht mehr selbst führen kann.
Fußgänger und Radfahrer werden dabei im Straßenverkehr besonders geschützt. Denn Halter eines Fahrzeugs haften durch eine besondere Haftungsregelung im Straßenverkehrsgesetz grundsätzlich verschärft, da von Kraftfahrzeugen nach der gesetzgeberischen Wertung eine generelle Betriebsgefahr ausgeht. Diese verschuldensunabhängige Mitverantwortung des Kfz-Halters kann die Verschuldensanteile der anderen Unfallbeteiligten mindern. Bei einem Unfall erhält man daher als „unterlegener“ Verkehrsteilnehmer unabhängig von der Schuldfrage oft den gesamten Schaden, zumindest aber in aller Regel einen Teil des Schadens, vom Halter ersetzt.
Nicht zuletzt kann eine fahrlässige Verletzung anderer Personen in Folge eines Unfalls neben Schmerzensgeldforderungen auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen, die bei einem Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. Im Falle einer Verurteilung droht neben einer Geld- in seltenen Fällen sogar eine Freiheitsstrafe. Bei Unfällen mit Personenschäden ist daher die zielgerichtete Vertretung und Verteidigung durch einen auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalt unerlässlich.
Unfälle: Auf privaten Parkplätzen können besondere Vorschriften gelten!
Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in aller Regel unverändert anwendbar. Es kann allerdings auch vorkommen, dass der Eigentümer des Parkplatzes eigene Regeln vorgibt, wobei zumindest das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gem. § 1 StVO zu beachten ist. Bei einem Unfall während des Ausparkens spricht der Anscheinsbeweis anerkanntermaßen auch auf einem Privatgelände gegen den rückwärts Zurücksetzenden.
Nach einem Unfall: Fahrerflucht unbedingt vermeiden!
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, erfüllt den Straftatbestand des § 142 StGB. Die Fahrerflucht ist gemäß des Strafgesetzbuches mit einer Geldstrafe, dem Verlust der Fahrerlaubnis oder sogar Freiheitsentzug bedroht.
Im Grundsatz ist jeder Beteiligte eines Unfalls verpflichtet, an der Unfallstelle zu verweilen. Er muss ermöglichen, dass man seine persönlichen Daten aufnimmt, damit man später auch Forderungen gegen ihn geltend machen kann. Eine Fahrerflucht liegt deshalb schon dann vor, wenn sich der Betroffene von der Unfallstelle entfernt, ohne Angaben zu seiner Person gemacht zu haben oder eine angemessene Zeit zur Datenerhebung noch nicht verstrichen ist. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, sich im Nachhinein bei der Polizei zu melden, um eine Feststellung dieser Angaben zu ermöglichen.
Neben dem Schädiger muss auch der Geschädigte am Unfallort bleiben. Wie lang genau die Wartezeit ist, kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Beispielsweise kann man auf einem Supermarktparkplatz von einer Wartezeit von bis zu einer Stunde ausgehen. Sofern man tatsächlich nichts von einer Kollision bemerkt, weil der Zusammenstoß zum Beispiel kaum spürbar war, so begründet das Verhalten grundsätzlich nicht den Tatbestand der Fahrerflucht.
Gefährlicher Irrglaube: Visitenkarte unter dem Scheibenwischer reicht nicht aus!
Wichtig zu wissen ist, dass es entgegen vieler anderweitiger Auffassungen in aller Regel nicht genügt, einen Zettel mit den eigenen Daten zu hinterlassen. Entfernt man sich so vom Unfallort, macht man sich regelmäßig strafbar und kann – dank der eigens gemachten Angaben – zügig überführt werden. Daher sollte man dringend davon absehen, sich unter Berufung auf eine Visitenkarte oder Ähnliches vom Unfallort zu entfernen. Bei einem Verkehrsunfall ist es grundsätzlich immer anzuraten, die Polizei zur professionellen und vollständigen Unfalldokumentation hinzuzuziehen – auch wenn der Schaden auf den ersten Blick gering ausfällt.
Sollte die Polizei nach einer vermeintlichen Fahrerflucht an der Haustür klingeln, so ist man in der Regel bereits mutmaßlicher Beschuldigter. Daher sollte man in diesem Fall von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und stattdessen auf seinen Anwalt verweisen. Ein erfahrener Verkehrsanwalt kann in dieser Situation in der Regel mehr erreichen als der Betroffene selbst. Die Polizei muss den Betroffenen zwangsläufig über sein Schweigerecht informieren; alle getätigten Aussagen vor der Belehrung sind nicht verwertbar. Angaben zur eigenen Person und zum eigenen Fahrzeug müssen jedoch jederzeit getätigt werden und sind vom Schweigerecht nicht erfasst.
GKS Rechtsanwälte in Wuppertal – ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Verkehrsunfälle und mehr!
Aufgrund der enormen Vielschichtigkeit des Verkehrsrechts ist es nicht immer leicht, über alle juristischen Feinheiten einen geordneten Überblick zu behalten. Genau an dieser Stelle greift ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht seinen Mandanten unter die Arme und setzt sich für ihre Rechte ein; sei es bei den Versicherungen, beim Unfallgegner oder aber bei den Behörden.
Gerade bei Unfällen ist eine juristische Interessenvertretung in Form eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht nahezu immer ratsam. Geschädigte profitieren von einer rechtssicheren Durchsetzung ihrer Ansprüche, ohne dafür jegliche Kosten aufwenden zu müssen. Aber auch für Unfallverursacher ist die Beauftragung eines Experten oft sinnvoll, um beispielsweise eine Quotierung der Haftungsverteilung zu erreichen oder eine rechtlich einwandfreie Schadensregulierung sicherzustellen.
Sie waren als Beteiligter in einen Unfall verwickelt oder haben ein sonstiges rechtliches Anliegen im Verkehrsrecht? Unsere Rechtsanwältin für Verkehrsrecht Charleen Pfohl ist für Sie da! Schildern Sie uns Ihren Fall gleich über unsere Online-Beratung und erhalten Sie eine erste unverbindliche Einschätzung zu Kosten und möglichem Vorgehen in Ihrem Fall. Alternativ erreichen Sie uns auch telefonisch unter der Rufnummer 0202 245 67 0 oder via E-Mail. Wir freuen uns, Sie zukünftig als Mandanten bei uns im Hause begrüßen zu dürfen.