Corona-Update: Bundesrat stimmt geplanten Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus zu

Datum

27.03.2020

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Rechtstipp

Der Bundesrat hat in der heutigen Sondersitzung weiteren Maßnahmen zugestimmt, die die weitreichenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Krise begrenzen sollen. Nachdem der Bundestag die geplanten Regelungen bereits am 23. März 2020 verabschiedet hatte, nehmen die Gesetze damit nun auch die letzte Hürde und stehen kurz vor ihrer offiziellen Verkündung.

Der Bundesrat bringt damit weitere finanzielle Hilfsmaßnahmen einschließlich des milliardenschweren Nachtragshaushaltes auf den Weg. Finanzminister Olaf Scholz gab bereits bekannt, dass aufgrund der Finanzspritzen für deutsche Unternehmen eine Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro für dieses Jahr geplant sei.

Corona-Paket: Sechs neue Gesetze kommen

Neben den finanziellen Entscheidungen wurden als „Erste-Hilfe-Paket“ auch sechs neue Gesetze in den verschiedensten Bereichen gebilligt. Sie sollen die Folgen der Corona-Krise so effektiv wie möglich abmildern und umfassen neben konkreten Maßnahmen zur sozialen Absicherung sowie zur Krankenhausentlastung auch Änderungen im allgegenwärtigen Infektionsschutzgesetz.

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

Von herausragender Bedeutung ist zudem das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“, das umfangreiche Änderungen der bestehenden Rechtslage in den verschiedensten Bereichen vorsieht.

Es führt nicht nur zu einer faktischen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, sondern bringt auch weitreichende Einschränkungen der Vertragsfreiheit, insbesondere für Gläubiger, mit sich. Darlehensnehmer sollen ebenso wie Mieter stärker geschützt werden, da erhebliche finanzielle Engpässe befürchtet werden. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise im Mietrecht der Kündigungsschutz kurzfristig massiv hochgefahren, sodass privaten und gewerblichen Mietern auch in einer vorübergehenden finanziellen Notsituation nicht fristlos gekündigt werden kann (weitere Infos hier). Zudem soll mit dem Gesetz die Fortführung von Dauerschuldverhältnissen, z.B. die Belieferung mit Energie, sichergestellt werden.

Finanzhilfen auch vom Land NRW

Auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen startet am 27. März ein Soforthilfeprogramm, um der lokalen Wirtschaft in der jetzigen Krisenzeit unter die Arme zu greifen. Unbürokratisch geholfen werden soll insbesondere Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen, die unter den Folgen der Coronavirus-Pandemie leiden. Informationen zur Beantragung der Finanzhilfen mittels Online-Formular finden sie hier.

Bislang nicht im Fokus: „Go digital“-Programm vom BMWI

Verhältnismäßig geringe Aufmerksamkeit hat bisher das Unterstützungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit dem Titel „Go digital“ bekommen, welches die kurzfristige Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen fördert. Die gewährten Leistungen reichen dabei von der Beratung bis zur Umsetzung (z.B. Einrichtung spezifischer Software, Anpassung bereits bestehender Hardware). Lediglich reine Investitionsmaßnahmen in Hard- und Standardsoftware sind von der Förderung ausgeschlossen.

Gesetzliche Neuregelungen führen zu juristischen Auslegungsfragen

Die neuen Gesetze sehen erhebliche rechtliche Modifikationen vor, um Wirtschaft und Gesellschaft beim Überstehen der Corona-Krise zu unterstützen. Einige Änderungen eröffnen Unternehmen und Privatpersonen weitreichende neue Möglichkeiten und stellen Juristinnen und Juristen zeitgleich vor bisher unbeantwortete Folgefragen und Auslegungsprobleme.

Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Holger Syldath beschäftigt sich in der aktuellen Situation täglich mit juristischen Fragen und Problemen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie und steht Privatpersonen sowie Unternehmern in der Corona-Krise mit einer fundierten und lösungsorientierten Beratung zur Seite. Sie haben Fragen an unseren Rechtsanwalt? Nutzen Sie unsere unverbindliche Online-Beratung oder rufen Sie uns einfach an.

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