Arbeitsvertrag
Die Bedeutung eines Arbeitsvertrages wird häufig sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitsnehmern verkannt, obwohl dieser in Kombination mit Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner regelt.
Unser Anliegen ist es, die teilweise widerstreitenden Interessen der Parteien im Hinblick auf Regelungen zur Arbeitsleistung, zum Urlaub, zur betrieblichen Altersvorsorge, zu Wettbewerbsverboten und zur Kündigung für ein möglichst reibungsloses und dauerhaftes Arbeitsverhältnis in Einklang zu bringen.
Dazu raten wir Arbeitgebern an, die verwandten Arbeitsverträge regelmäßig anwaltlich prüfen zu lassen, damit sie den rechtlichen und betrieblichen Anforderungen entsprechen.
Arbeitnehmer sollten sich bestenfalls vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages anwaltlichen Rat einholen, damit etwaige Unklarheiten vorab geklärt werden können.
Bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitsvertrag betreuen wir Sie fachkundig.