Erbe zu früh ausgeschlagen – Wann ist eine Anfechtung der Erbausschlagung möglich?
Erbt eine Person, so muss sie den Nachlass nicht annehmen, sondern kann das Erbe auch ausschlagen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn statt Vermögen nur Schulden vererbt werden. In einem kürzlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verhandelten Fall, schlug die erbende Tochter ebenfalls das Erbe aus. Später stellte sich heraus, dass ihre verstorbene Mutter doch mehr Geld auf dem Konto hatte, als erwartet. Es kam sodann die Frage auf, ob die Erbausschlagung rückgängig gemacht werden konnte (Beschl. v. 24.07.2024, Az. 21 W 146/23).