Haftung des Geschäftsführers für Steuerverbindlichkeiten der insolventen Gesellschaft
Die Geschäftsführer insolventer Firmen sind oft der Meinung, dass sich ihre Aufgaben spätestens mit Insolvenzantragstellung erledigt haben, denn ab dann übernimmt der Insolvenzverwalter das Ruder und leitet die insolvente Firma auch schon im Eröffnungsverfahren.
Je nach Fallkonstellation bekommt der Geschäftsführer oft die eingehende Post bereits im Eröffnungsverfahren nicht mehr zu Gesicht, sodass er auch nicht in der Lage ist, etwaige Rechtsmittel einzulegen gegen dann eingehende Steuerbescheide.