Benutzung fremder Marken als Suchbegriff für Google AdWords zulässig
Im Bereich des Onlinemarketing ist es schon seit längerem üblich,
markenrechtlich geschützte Begriffe zur Steigerung des eigenen Umsatzes
einzusetzen. Dies geschieht häufig durch so genannte AdWords: Hierbei
erscheint bei Eingabe dieses Begriffes in einem mit „Anzeigen“ überschriebnen Bereich rechts neben der Trefferliste bei www.google.de der Name des werbenden Unternehmens und dessen Domain.