Haftungsfalle bei Testamentsbesitz
Ein Sterbefall kommt in der Regel überraschend für Angehörige und Verwandte des Erblassers – dennoch sind stets eine Reihe wichtiger erbrechtlicher Regelungen zu beachten, um rechtlichen Haftungsrisiken aus dem Weg gehen zu können.
So ist derjenige, der ein Testament eines anderen besitzt, gesetzlich verpflichtet, dieses, sobald er Kenntnis vom Tod der anderen Person erlangt, an das zuständige Nachlassgericht weiterzuleiten. Unterlässt er dies in rechtlich vorwerfbarer Weise, so kann er sich tatsächlich schadenersatzpflichtig gegenüber Menschen, denen durch diese Unterlassung ein Schaden entstanden ist, machen. Dies zeigt ein Fall, über den das Oberlandesgericht Brandenburg zu urteilen hatte (Urteil vom 12.03.2008, Aktenzeichen 13 U 123/07).